Aktuelle Führerscheinklassen

         
 

 

zG: zulässige Gesamtmasse          bbH: bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit

 

 

  Klassen

Beschreibung

Alter Vorbesitz

Bemerkungen

 
  A Krafträder mit und ohne Beiwagen, > 50 ccm oder bbH > 45 km/h, zunächst beschränkt auf < 25 kW (34 PS), Verhältnis Leistung/Gewicht < 0,16 kW/kg nach zwei Jahren prüfungs- und antragsfreie Aufhebung der Beschränkung 18   Direkteinstieg in unbegrenzte Kl. A ab 25 Jahren

Einschluss: Klasse A1 und M

 
  A1 Leichtkrafträder > 50 ccm < 125 ccm, < 11 kW, bei Fahrern unter 18 Jahren: 80km/h bbH 16   Einschluss: Klasse M  
  M zweirädrige Kleinkrafträder (Mopeds/Mokicks) und Fahrräder mit Hilfsmotor < 50 ccm und < 45 km/h bbH 16   Einschluss: Keine  
  S Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge, bbH < 45 km/h, Fremdzündungsmotoren < 50 ccm, max. Nutzleistung 4 kW bei anderen Verbrennungsmotoren, max. Nenndauerleistung 4 kW bei Elektromotoren;* 16   Einschluss: keine

* bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen Leermasse auf 350 kg begrenzt, ohne Masse der Batterie im Falle von Elektrofahrzeugen

 
  B Kfz < 3500kg zG, mit Anhänger < 750 kg zG, < 8 Sitzplätze außer Führersitz, Kombination aus Zugfahrzeug Kl. B und Anhänger: zG < 3500 kg, wobei zG Anhänger  < Leermasse des ziehenden Fahrzeugs 18

(17)*

  Grundvoraussetzung für alle anderen Kraftwagenklassen

Einschluss: Klasse L, M und S

*Begleitetes Fahren

 
  BE Kombination aus Fahrzeug der Kl. B und Anhänger > 750 kg und Kombination, die nicht unter die Kl B fällt 18

(17)*

B Bei LKW mit durchgehender Bremse und bestimmten Geländefahrzeugen Anhängerlast < 1,5 fache der zG des ziehenden Fahrzeugs  
  C Kfz > 3500 kg zG; < 8 Sitzplätze außer Führersitz, mit Anhänger < 750 kg zG 18 B Einsatz in der Gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren nur bis 7500 kg zG einschl. Anhänger

Einschluss: Kl.C1

 
  CE Kombination aus Fahrzeug der Kl. C und Anhänger > 750 kg zG (Lastzüge u. Sattelkraftfahrzeuge) 18 C Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren nur bis 7500 kg zG einschl. Anhänger.

Einschluss: Klasse BE, C1E, T sowie D1E bei Vorbesitz D1 und DE bei Vorbesitz D

 
  C1 Kfz > 3500 kg zG, aber < 7500 kg zG; < 8 Sitzplätze außer Führersitz; mit Anhänger < 750 kg zG 18 C1    
  C1E Kombination aus Fahrzeug der Kl. C1 und Anhänger > 750 kg der Kombination < 1200 kg zG des Anhängers < Leermasse des Zugfahrzeugs 18 C1 Einsatz in der Gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren nur bis 7500 kg zG einschl. Anhänger

Einschluss: Klasse BE, sowie D1E sofern Vorbesitz Klasse D1

 
  D Omnibusse > 8 Sitzplätze außer Führersitz, mit Anhänger < 750 kg zG 21 B Einschluss: Klasse D1  
  DE Kombination aus Fahrzeug der Klasse D und Anhänger > 750 kg zG 21 D Einschluss: Klasse BE, D1E sowie C1E sofern Vorbesitz C1  
  D1 Omnibus < 16 Sitzplätze außer Führersitz, mit Anhänger < 750 kg 21 B    
  D1E Kombination aus  Kl. D1 und Anhänger > 750 kg zG. Bedingungen: zG Anhänger < Leermasse des Zugfahrzeuges zG der Kombination 12 t 21 B, D1 Einschluss: Klasse BE sowie C1E sofern Vorbesitz C1  
  T Land- oder forstwirtschaftlich genutzte Zugmaschinen bbH 60km/h; wenn Fahrer unter 18 Jahren: bbH max. 40 km/h 16

18

  Einschluss: Klasse L, M und S  
  L Land- oder forstwirtschaftlich genutzte Zugmaschinen < 32 km/h bbH; mit Anhängern < 25 km/h; selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge (auch mit Anhänger) mit bbH < 25 km/h 16      
               
     

zG: zulässige Gesamtmasse          bbH: bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit